Haushaltsauflösungen, Wohnungsauflösungen, Geschäftsauflösungen
Wenn ein Mensch stirbt, müssen Verwandte, Betreuer, Vormund oder Nachlassverwalter den Haushalt auflösen. Die gesamte Wohnung inklusive aller Nebenräume muss geräumt, renoviert und gründlich gesäubert werden. Nicht nur eine körperliche sondern auch psychische und zeitliche Belastung. Denn neben dem Verlust eines Menschen steht der Zeitdruck, die Wohnung schnell und pünktlich an den Vermieter zu übergeben oder aber die Immobilie schnell wieder zu vermieten, um die Mietausfälle so gering wie möglich zu halten. In dieser schwierigen Situation sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir lösen den Haushalt auf, renovieren die Räumlichkeiten, säubern diese und übergeben das Objekt an Sie oder auf Wunsch auch direkt an den Vermieter.
Die Preise für eine Entrümpelung richten sich nach der Wohnungsgröße, nach dem Wert von verwertbaren Möbeln oder Kleinmöbeln, den Entsorgungskosten und den weiterhin gewünschten Dienstleistungen wie z.B. Entfernung von Fußbodenbelägen, Küchen oder Einbauten.